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Eröffnung eines Geschäftskontos in der Türkei-(Deutsch)

1. Erforderliche Unterlagen

  • Steuernummer-Bescheinigung (Vergi Levhası): Der Nachweis über die steuerliche Registrierung.
  • Unterschriftenzirkular (İmza Sirküleri): Notariell beglaubigte Unterschriftsproben der zeichnungsberechtigten Personen.
  • Handelsregisteranzeige (Ticaret Sicil Gazetesi): Beleg über die Gründung und Eintragung des Unternehmens.
  • Tätigkeitsbescheinigung (Faaliyet Belgesi): Ein aktueller Nachweis der zuständigen Handelskammer.
  • Identitätsnachweis: Personalausweise oder Reisepässe der Gesellschafter und Geschäftsführer.
  • Adressnachweis: Eine aktuelle Verbrauchsabrechnung (Strom, Wasser) oder eine Meldebescheinigung der Bevollmächtigten.

2. Der Ablauf

  1. Antragstellung: Der Antrag erfolgt entweder direkt in einer Filiale oder über das digitale Unternehmenskunden-Portal der jeweiligen Bank.
  2. KYC-Prüfung: Die Bank prüft die Dokumente und die Herkunft der Mittel. Bei Unternehmen mit ausländischen Teilhabern kann die Compliance-Prüfung etwa 7 bis 14 Tage dauern.
  3. Vertragsunterzeichnung: Der Rahmenvertrag für Bankdienstleistungen wird unterzeichnet. Dies kann heute oft per Video-Ident-Verfahren oder digitaler Signatur erfolgen.
  4. Kontofreischaltung: Nach der Genehmigung werden die Konten (TL, EUR, USD) eröffnet und der Zugang zum Online-Banking eingerichtet.

Wichtiger Hinweis: Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (A.Ş.) müssen 25 % des Stammkapitals vor der Registrierung auf ein Sperrkonto eingezahlt werden.