Die Eröffnung eines Firmenkontos in der Türkei ist ein strukturierter Prozess, der je nach Gesellschaftsform (GmbH, AG oder Einzelunternehmen) leicht variieren kann. Hier ist der Ablauf für das Jahr 2026:
1. Erforderliche Unterlagen
- Steuernummer-Bescheinigung (Vergi Levhası): Der Nachweis über die steuerliche Registrierung.
- Unterschriftenzirkular (İmza Sirküleri): Notariell beglaubigte Unterschriftsproben der zeichnungsberechtigten Personen.
- Handelsregisteranzeige (Ticaret Sicil Gazetesi): Beleg über die Gründung und Eintragung des Unternehmens.
- Tätigkeitsbescheinigung (Faaliyet Belgesi): Ein aktueller Nachweis der zuständigen Handelskammer.
- Identitätsnachweis: Personalausweise oder Reisepässe der Gesellschafter und Geschäftsführer.
- Adressnachweis: Eine aktuelle Verbrauchsabrechnung (Strom, Wasser) oder eine Meldebescheinigung der Bevollmächtigten.
2. Der Ablauf
- Antragstellung: Der Antrag erfolgt entweder direkt in einer Filiale oder über das digitale Unternehmenskunden-Portal der jeweiligen Bank.
- KYC-Prüfung: Die Bank prüft die Dokumente und die Herkunft der Mittel. Bei Unternehmen mit ausländischen Teilhabern kann die Compliance-Prüfung etwa 7 bis 14 Tage dauern.
- Vertragsunterzeichnung: Der Rahmenvertrag für Bankdienstleistungen wird unterzeichnet. Dies kann heute oft per Video-Ident-Verfahren oder digitaler Signatur erfolgen.
- Kontofreischaltung: Nach der Genehmigung werden die Konten (TL, EUR, USD) eröffnet und der Zugang zum Online-Banking eingerichtet.
Wichtiger Hinweis: Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (A.Ş.) müssen 25 % des Stammkapitals vor der Registrierung auf ein Sperrkonto eingezahlt werden.

