Skip to content Skip to footer

Zusammenfassung der steuerlıchen regelungen für auslandsbeteılıgungserträge und dıenstleıstungsexporte

Mit dem im Amtsblatt Nr. 33239 vom 30. April 2025 veröffentlichten Präsidialbeschluss Nr. 11257 wurden wesentliche Änderungen an den durch das Gesetz Nr. 7194 festgelegten Sätzen für Erträge aus Auslandsbeteiligungen und Dienstleistungsexporte vorgenommen.

1. Steuerbefreiung für Erträge aus Auslandsbeteiligungen (KVK Art. 5/1-b) Um den Transfer von Dividendenerträgen aus ausländischen Tochtergesellschaften in die Türkei zu fördern, wurden neue Bedingungen und Sätze festgelegt:

  • Geltungsbereich: Beteiligungserträge von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren gesetzlicher Sitz und Hauptverwaltung sich außerhalb der Türkei befinden.

  • Bedingungen:

    • Das im Inland ansässige Unternehmen muss mit mindestens 50 % am eingezahlten Kapital der ausländischen Tochtergesellschaft beteiligt sein.

    • Die Erträge müssen bis zur Frist für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung des jeweiligen Zeitraums in die Türkei überwiesen werden.

  • Befreiungssatz: 50 % der Erträge, die diese Kriterien erfüllen, sind von der Körperschaftsteuer befreit.

2. Abzug für Erträge aus exportierten Dienstleistungen (KVK Art. 10/1-ğ) Der Abzugssatz für Erträge aus bestimmten Dienstleistungen, die von der Türkei aus für Kunden im Ausland erbracht werden (z. B. Architektur, Ingenieurwesen, Software, Design, Datenspeicherung und Callcenter), wurde erhöht:

  • Bisheriger Satz: 50 %

  • Neuer Satz: 80 %

  • Bedingungen:

    1. Die Dienstleistung muss von der Türkei aus für einen Kunden mit Sitz im Ausland erbracht werden.

    2. Der Nutzen der Dienstleistung muss im Ausland eintreten.

    3. Neue Bedingung: Um den Abzug in Anspruch nehmen zu können, müssen die gesamten Erträge aus diesen Tätigkeiten bis zur Frist für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung in die Türkei gebracht werden.

Zusammenfassung der Anwendung: Diese Regelungen reduzieren die Steuerlast erheblich, vorausgesetzt, die Erträge werden physisch in die Türkei transferiert.